Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Kataloge richten sich nur an Wiederverkäufer,
die die Waren ausschließlich in
ihrer selbstständigen
beruflichen, gewerblichen oder
dienstlichen Tätigkeit
verwenden.
Dieses ist uns auf
Verlangen nachzuweisen.
Alle
Lieferungen und Leistungen
erfolgen aufgrund unserer
nachstehenden Geschäftsbedingungen,
auch wenn wir im Einzelfall
nicht besonders auf sie Bezug
nehmen.
Ihre Geltung kann nur
durch ausdrückliche
Vereinbarung beim einzelnen
Geschäftsabschluss ganz oder
teilweise ausgeschlossen werden.
Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen,
insbesondere Einkaufsbedingungen
des Bestellers, haben für
unsere Lieferungen und
Leistungen keine Geltung, soweit
wir sie nicht ausdrücklich
anerkennen.
Sie verpflichten uns
auch nicht, wenn wir Ihnen im
Einzelfall nicht besonders
widersprechen.
Widerspricht der
Besteller unserer Auftragsbestätigung
nicht, gelten unsere Geschäftsbedingungen
in vollem Umfang und uneingeschränkt
als angenommen.
Die Annahme
unserer Lieferungen und
Leistungen schließt in jedem
Fall die Anerkennung unserer
Geschäftsbedingungen ohne
jegliche Vorbehalte und den
Verzicht auf eigene formularmäßige
Bedingungen des Bestellers ein.
Das Gleiche gilt für die
Leistung der Anzahlung und der
ersten Zahlung durch den
Besteller. Im Einzelnen gilt
folgendes:
I.
Anwendung
Sämtliche Angebote sind (soweit nicht anders
vereinbart) freibleibend. Großaufträge
werden für uns hinsichtlich Art
und Umfang der Lieferung erst
durch unsere Auftragsbestätigung
verbindlich.
Die Verpflichtung
zur Lieferung tritt erst nach
erfolgter ordnungsgemäßer Bestätigung
des Auftrages ein.
II. Preise
Preise verstehen sich ab Lager und jeweils nur für
die angefragte Menge.
Für den
Zeitraum von 2 Monaten ab
Vertragsabschluss sind die bei
Vertragsabschluss gültigen
Preise maßgebend.
Nach Ablauf
von 2 Monaten seit
Vertragsabschluss gelten die bei
Lieferung gültigen Preise.
III. Zahlungskonditionen
1. Unsere Rechnungen sind 14 Tage nach
Rechnungsdatum ohne jeden Abzug
zur Zahlung per Banküberweisung
fällig. 2 % Skonto innerhalb 8
Tagen. Scheckzahlungen sind
leider nicht möglich.
2. Von unbekannten Firmen können
wir die Aufgabe von Referenzen
erbitten. Mindestauftragswert
100,- Euro.
Sollten nach
Abschluss des Vertrages Umstände
eintreten, wonach die Sicherheit
der Forderungen an den Besteller
zweifelhaft erscheint, so können
wir Vorauszahlungen verlangen.
3. Ist der Besteller mit einer
Rechnung in Zahlungsverzug, so
hat dies die sofortige Fälligkeit
aller übrigen noch offenen
Rechnungen von uns zufolge.
4. Der Besteller ist nicht
berechtigt, Zahlungen wegen Mängelrügen
zurückzuhalten, es sei denn,
die zurückbehaltene Zahlung
steht in einem angemessenen Verhältnis
zu den geltend gemachten Mängeln.
Für Bestellungen aus dem Ausland gelten abweichende
Konditionen.
Bitte kontaktieren
Sie hierzu den Kundenservice.
IV. Lieferbedingungen
1. Versand erfolgt ab Werk oder
Lager Deutschland oder Schweiz.
Der Transport
geschieht auf Kosten und Gefahr
des Empfängers, auch bei
denjenigen Sendungen, welche
franko Empfangsstation geliefert
werden und auch bei Einschaltung
eigenen Transportpersonals.
Ohne
bestimmte Weisung für den
Versand wird derselbe nach
bestem Ermessen, aber ohne
Verbindlichkeit für billigste
Verfrachtung bewirkt.
Verzögert
sich der Versand infolge von
Umständen, die der Besteller zu
vertreten hat, so geht die
Gefahr vom Tage der
Versandbereitschaft auf den
Besteller über. Im Übrigen
geht die Gefahr – auch bei
frachtfreier Lieferung – mit
Verlassen unseres Werkes auf den
Besteller über.
2. Falls wir die vereinbarte
Lieferfrist nicht einhalten können,
hat der Besteller eine
angemessene Nachfrist –
beginnend vom Tage der
schriftlichen Inverzugsetzung
durch den Besteller – zu gewähren
und kann Rechte aus diesem
Vertrag erst nach Ablauf der
Nachfrist geltend machen.
Das
gilt nicht, wenn auf unseren
Seiten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegt. Störungen im Geschäftsbetrieb,
insbesondere Arbeitsausstände
sowie Aussperrungen oder Fälle
höherer Gewalt sowohl bei uns
als auch bei unseren
Vorlieferanten, verlängern die
Lieferfristen entsprechend.
Der
Besteller kann hieraus keine
Schadensersatzansprüche
herleiten.
Zum Rücktritt ist
der Besteller nur berechtigt,
wenn er in diesen Fällen nach
Ablauf der vereinbarten
Lieferfrist die Lieferung
schriftlich anmahnt, diese dann
innerhalb von 8 Wochen nach
Eingang des Mahnschreibens des
Bestellers bei uns nicht an den
Besteller erfolgt. Ein
Schadenersatzanspruch des
Bestellers entsteht in diesem
Falle nicht.
3. Liefern wir aus anderen Gründen
nicht und geraten wir in Verzug,
dann kann der Besteller den Rücktritt
erklären und nur in Fällen von
grober Fahrlässigkeit und
Vorsatz Schadenersatz von uns
verlangen.
4. Uns steht ein Rücktrittsrecht
zu, wenn der Besteller über
seine Kreditwürdigkeit
bedingende Tatsachen unrichtige
Angaben gemacht hat oder seine
Zahlungen eingestellt oder über
sein Vermögen ein Konkurs- oder
Vergleichsverfahren beantragt
wurde.
Wir sind auch dann zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt, wenn uns
Umstände bekannt werden, die
die ordnungsgemäße Erfüllung
des Vertrages durch den
Besteller ausschließen oder
verzögern.
5. Sie sind berechtigt, die von
uns bezogene Ware selbst weiter
zu veräußern.
Soweit Sie
unsere Ware nicht selbst weiter
vertreiben, sondern den Vertrieb
unserer Waren über
Vertriebsportale im Internet
beabsichtigen, ist hierzu unsere
vorherige schriftliche
Zustimmung erforderlich.
V. Mängelhaftung
1. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 7
Tagen nach Lieferung schriftlich
geltend gemacht werden.
Spätere
Gewährleistungsansprüche wegen
offensichtlicher Mängel können
nicht mehr berücksichtigt
werden.
Alle anderen Gewährleistungsansprüche
verjähren nach 6 Monaten ab Übergabe.
2. Im Übrigen leisten wir Gewähr
mit folgender Maßgabe:
Für Schäden,
die infolge mangelhafter Ausführung
oder durch Verwendung
minderwertigen Materials
nachweisbar vor Lieferung
entstanden sind, wird insofern
Ersatz geleistet, als dass das
Stück nach unserem freien
Ermessen entweder durch ein
neues ersetzt oder auf unsere
Kosten nachgebessert wird.
Zur
Vornahme dieser Handlungen hat
uns der Besteller die
erforderliche Zeit und
Gelegenheit zu gewähren,
andernfalls sind wir von der
Nachbesserungspflicht befreit.
Die Ansprüche des Bestellers
auf Annullierung des
Kaufvertrages (Wandlung) oder
auf Herabsetzung des Kaufpreises
(Minderung) sind ausgeschlossen,
es sei denn, eine
Ersatzlieferung oder
Nachbesserung ist uns in
angemessener Frist nicht möglich.
VI. Gewährleistung
1. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Maße und
Farben, sowie technische
Verbesserungen, behalten wir uns
ausdrücklich vor.
Werden
besondere Anforderungen an
genaue Maßhaltigkeit gestellt,
so sind diese in jedem
Einzelfall bei der Bestellung
ausdrücklich anzugeben und zu
vereinbaren.
2. Wir übernehmen keine Haftung
für Folgen durch unsachgemäße
Verwendung unserer Waren.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung unser
Eigentum. Erst nach vollständiger
Bezahlung darf die Ware an
Dritte weiterveräußert werden.
Darüber hinaus gilt der
„Erweiterte
Eigentumsvorbehalt“.
2. Bei Vergleichs- oder
Konkursverfahren ist der
Besteller verpflichtet, die Ware
vor Einleitung des Verfahrens
jedem Dritten durch
Beschilderung oder auf sonstige
Weise als unser Eigentum
kenntlich zu machen.
Solange
eine Forderung unsererseits
besteht, sind wir berechtigt,
vom Besteller jederzeit Auskunft
zu verlangen, welche unter
Eigentumsvorbehalt gelieferte
Ware noch in seinem Besitz ist
und wo sie sich befindet.
Wir
sind ferner berechtigt, diese
Ware jederzeit an der Stelle, an
der sie sich befindet, zu
besichtigen und zurückzuholen.
3. Der Besteller trägt die
Gefahr für die von uns
gelieferte Ware und ist
verpflichtet, sie sorgfältig zu
verwahren und ausreichend gegen
Verlust (Diebstahl, Feuer, usw.)
zu versichern; er tritt den
Anspruch gegen die Versicherung
für den Fall eines Schadens
hiermit im Voraus an uns ab und
zwar einen erstrangigen
Teilbetrag in Höhe des
Kaufpreises der von uns unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten
Ware.
Dies gilt auch dann, wenn
die Versicherung den gesamten
Schaden nicht in voller Höhe
deckt, so dass in einem solchen
Falle nicht auf eine anteilige
Entschädigung verwiesen wird.
4. Werden die gelieferten Waren
mit einer anderen Sache derart
verbunden, dass sie wesentlicher
Bestandteil dieser Sache werden,
so überträgt uns der Besteller
schon jetzt im Verhältnis der
Werte der miteinander
verbundenen Sachen das
Miteigentum an dieser Sache, die
er insoweit für uns in
Verwahrung nimmt.
5. Die Pfändung oder
Sicherheitsübereignung unserer
Ware ist ausgeschlossen.
Die
Forderung des Bestellers aus der
Weiterleitung wird bereits jetzt
mit allen Nebenrechten an uns
abgetreten, und zwar gleichgültig,
ob die Vorbehaltsware ohne oder
nach Be- und Verarbeitung
geliefert wird oder ob sie
allein oder zusammen mit anderen
Gegenständen geliefert wird.
In
letzteren Fällen ist die
Forderung in Höhe des Anteils
des Wertes unserer Ware an uns
abgetreten.
Der Besteller ist
verpflichtet, uns im Falle eines
Weiterverkaufs Name und
Anschrift des Bestellers
jederzeit auf Anforderung zu
benennen.
Die Forderungen aus
vom Besteller zahlungshalber
oder an Zahlungs statt
hereingenommene Wechsel werden
bereits jetzt an uns abgetreten.
Die Übergabe der Wechsel wird
dadurch ersetzt, dass der
Besteller die hereingenommenen
Wechsel für uns verwahrt.
Die
an uns abgetretenen Forderungen
dienen zur Sicherheit unserer sämtlichen,
auch künftig entstehenden
Forderungen.
VIII. Nebenabreden
1. Alle Zusagen und Verabredungen, auch
telefonische, telegrafische oder
fernschriftliche Vereinbarungen,
die mit einer der vorstehenden
Bedingungen in Widerspruch
stehen oder über dieselben
hinausgehen sowie Änderungen
aller Art, insbesondere der
Zahlungsbedingungen, bedürfen,
wenn sie gelten sollen, einer
ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung unsererseits.
Dies
gilt insbesondere für alle mündlichen
Nebenabreden und Nebenkosten.
Dies gilt auch für Änderungen
oder Ausschluss unserer
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Etwaige Einkaufsbedingungen sind
für uns unbeachtlich, als sie
unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen
widersprechen, die im Zweifel
Vorrang haben.
Einseitige Änderungen
dieser Geschäftsbedingungen,
insbesondere der
Zahlungsbedingungen, durch den
Besteller sind unzulässig und für
uns unverbindlich.
Für die
kaufmännische Abwicklung
unserer Lieferungen oder
Leistungen speichern und
verarbeiten wir personenbezogene
Daten des Bestellers und nutzen
diese im Rahmen der
Zweckbestimmung des
abgeschlossenen Geschäftes.
IX. Erfüllungsort,
Gerichtsstand, Sonstiges
1. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche
ist Wollerau in der Schweiz..
2. Gerichtsstand ist der des
Sitzes unseres Unternehmens,
wenn entweder wir Ansprüche im
Wege des Mahnverfahrens geltend
machen, der Besteller im Inland
keinen allgemeinen Gerichtsstand
hat, der Besteller nach
Vertragsabschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus der
Bundesrepublik verlegt oder sein
Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist.
In allen anderen Fällen ist
Gerichtsstand der Wohnort des
Bestellers.
Bei Vollkaufleuten
ist der Sitz unseres
Unternehmens Gerichtsstand.
3. Die etwaige Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen berührt
nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen und des gesamten
Vertrages.
Für den Fall, dass
eine der vorgenannten
Bestimmungen trotzdem unwirksam
ist, tritt automatisch die
dieser Bestimmung wirtschaftlich
am Nächsten kommende in Kraft.
Die
Datenschutzerklärung schicken wir Ihnen
gerne auf Anfrage per Mail zu.
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